Rechtszersetzung und resiliente Kommunikation
Eine gerne vergessene Einsicht Carl Schmitts, auf der allerdings sein gesamtes Werk erst fußt, ist die Feststellung, daß jede Norm eine normale Situation voraussetzt, um Geltung beanspruchen zu können.1
(Bild erstellt mit Midjourney)
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Ebenfalls verstand er, daß eine Norm, welche die Grundlage ihrer Normalität verloren hat, zur Waffe im Kampf um die Legitimität wird. Die Norm wird eingefordert, ohne einen Gedanken an die Gegenseitigkeit des Rechts zu verschwenden. Wer diese Pervertierung entkernter Normen in ihrer ganzen Perversität bestaunen will, braucht nur einen Blick auf den gegenwärtigen Krieg in Gaza zu werfen, in welchem beide Seiten von ihrem Gegner die Einhaltung der Hager Landkriegsordnung einfordern, in einem Konflikt in dem zwischen palästinensischen Milizen und bewaffneten israelischen Siedlern keine sinnvolle Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten getroffen werden kann.2
Der Wahlslogan der AfD „Deutschland aber Normal“ war zwar auf der einen Seite Boomeransprache in ihrer reinsten Form, denn es ist klar was die Angesprochenen sich unter einem normalem Deutschland vorstellen, irgendetwas aus den 80ern, hatte aber auf der anderen Seite eine abgründige Tiefenbedeutung.
Ein normales Deutschland, wäre ein Deutschland, in dem die Norm wieder gelten könnte. Im Umkehrschluß: In der jetzigen, anormalen Situation sind die Normen fraglich. Die Fraglichkeit der Normen erlebt der Oppositionelle zunächst beim Rechtsschutz. Besser gesagt daran, daß es ihm an Rechtsschutz mangelt und er immer größerer Willkür von Seiten der Gerichte und Behörden ausgeliefert ist.
Auf der strategischen Ebene allerdings geschieht folgendes: Die Herrschenden zersetzen auf der einen Seite die faktische Grundlage für die Anwendung der Normen und fordern auf der anderen Seite von der Opposition das Bekenntnis zu deren Geltung.
Das ist der Kern der Correctivaffäre, jenseits der Frage, was von deren Bericht nun Meinungsbeitrag und was Tatsachenberichterstattung war. Das steckt hinter dem Versuch, die Opposition über den ethnischen Volksbegriff der Verletzung der Menschenwürde zu überführen. Das steckt schließlich hinter dem Insistieren auf der Unabkennbarkeit der Staatsbürgerschaft.
Das rechte Lager gerät dabei in eine entsetzliche Zwickmühle. Ich habe lange gehofft, daß wenn nicht diszipliniertes Schweigen, dann doch gedankliche Oberflächlichkeit uns diese Falle umgehen lassen wird. Ich muß zugeben hier einen Fehler gemacht zu haben, den ich im weiteren noch anderen vorwerfen werde: Die Intelligenz der normalen Anhänger, vor allem aber der niedrigen Führungskader unserer Bewegung massiv unterschätzt zu haben.
Denn was nun geschieht ist folgendes: Das rechte Lager wird unter dem Damoklesschwert legalistisch betrachtet rechtmäßiger Verbotsverfahren dazu gedrängt, das rechtszerstörerische Handeln seiner Gegner abzusegnen. Die Staatsbürgerschaftsdebatte zeigt das Problem in seiner ganzen Schärfe. Ich habe es das magische Dreieck der Migrationspolitik genannt, die Tatsache, daß wir einen breiten Konsens in der Gesellschaft über die Erstrebsamkeit von drei Zielen in der Migrationspolitik haben: Erstens, Erhalt des deutschen Volkes. Zweitens, Erhalt der demokratischen Staatsform. Und Drittens, Erhalt der Rechtssicherheit.
Das Problem ist nur, wir sind in einer Lage, die von den Vätern des Grundgesetzes nicht vorhergesehen werden konnte und in der maximal zwei dieser drei Ziele erreicht werden können. Wenn wir eine Demokratie haben, in der es nunmal möglich ist daß Migrationsbefürworter an die Regierung kommen, dann können sie während ihrer Regierungszeit formalrechtlich korrekte Einbürgerungen vornehmen, die von einer migrationskritischen Nachfolgeregierung nicht mehr verfassungskonform zurückgenommen werden können. Fremde zum Einbürgern werden sich durch den gegebenen Migrationsdruck aus der Dritten Welt auf weit absehbare Zeit genug finden.
Die juristische Lage ist dabei allerdings sonnenklar: Wer aus ethnischen oder politischen Gründen Staatsbürgerschaftsrechte antastet, stellt sich außerhalb des Grundgesetzes und wird, aus einer legalistischen Perspektive betrachtet, zurecht verfolgt und verboten!
Wenn in einer Demokratie über eine Frage grundsätzliche Uneinigkeit herrscht, wie das beim Thema der Migration nun einmal der Fall ist, dann werden sich unabhängig von einzelnen Wahlergebnissen langfristig diejenigen durchsetzen, denen die Möglichkeit gegeben ist, ihre Politikpräferenz nicht bloß in Gesetze zu gießen, sondern in individuelle Rechtsansprüche umzumünzen.
Unterhalb der legalistischen Fassade verläuft derweil eine Rechtszerstörung durch Zersetzung ihrer Grundlagen. Die normale Situation, der als Norm das Staatsbürgerschaftsrecht entspricht ist eine, in der die Zugehörigkeit zu einer gemeinsamen Nation die Staatsangehörigen zu einem politischen Wir zusammenfasst. Dieses Wir ist keine juristische Konstruktion sondern entweder reale Tatsache, oder nicht vorhanden. Im letzteren Falle verliert die juristische Konstruktion ihre politische Handhabbarkeit.
Wie man mit einem Minimum an Unrecht und Leid aus dieser, einseitig durch die Migrationsbefürworter verschuldeten Lage wieder herauskommt, darüber zerbrechen sich unter dem Stichwort Remigration momentan so einige Leute die Köpfe.
Hier soll es im weiteren um die unmittelbare Gefahrenabwehr für das rechte Lager gehen. Ich denke nicht, daß sich Schaden vollkommen vermeiden lassen wird und glaube, daß alle die versuchen werden vollkommen ungeschoren davonzukommen, die Sache nur verschlimmern werden. Mein Vorschlag zur Schadensminimierung, so unvollkommen er auch sein mag, lautet: Resiliente Kommunikation.
Was ich mir darunter vorstelle, darum soll es im Folgenden gehen:
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